Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Beratung (BuS-Dienst)

 

Herzlich willkommen bei der Betriebsärztlichen und Sicherheitstechnischen Beratung der Zahnärztekammern (BuS-Dienst)

Bei der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe wurde 1998 die Gemeinsame Stelle BuS-Dienst eingerichtet, die die organisatorische Umsetzung für die beteiligten Kammern übernimmt. Allen am BuS-Dienst teilnehmenden Praxen stehen auf diese Weise Sicherheitsingenieure und Betriebsärzte beratend zur Seite. 

Kooperationssitzung 2019Jahrestagung 2019 der BuS-Dienst umsetzenden Zahnärztekammern (alternative Betreuung, Anlage 3 Modell) in Münster - 20 Jahre BuS-Dienst in MünsterEntscheidender Vorteil des Konzeptes - als Vorläufer der heutigen Betreuungsform der DGUV Vorschrift 2 Anlage 3 (ehemals BGV A2) - ist, dass die Verantwortung für die Umsetzung des BuS-Dienstes beim Praxisinhaber als „Sicherheitsverantwortlichen“ bleibt. Ohne Unterbrechung des Praxisbetriebs durch den Besuch von Fachkräften für Arbeitssicherheit oder Betriebsärzten externer Anbieter können die erforderlichen Einsatzzeiten vom Praxisinhaber selbst eingeplant werden. Die mit diesem Konzept verbundene Schulung der „Sicherheitsverantwortlichen“ ist automatisch mit einem besseren Verständnis für die Belange der Arbeitssicherheit verbunden, als dies bei Übertragung an einen externen Anbieter möglich wäre.

Die Gefährdungsbeurteilungssoftware (Teilbereich der elektronischen Praxismanagementsoftware e-pms) zur betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Beratung ermöglicht dem Praxisinhaber vor Ort die Umsetzung der für den Arbeitsschutz erforderlichen Maßnahmen.

Ergänzt wird die Beratung der teilnehmenden Praxen durch die Internetpräsentation. Spezielle Informationen können so einfacher und zeitnaher an die Praxen weitergegeben werden. Häufig gestellte Fragen (FAQs) können über eine spezielle Rubrik erfasst und schnell geklärt werden. Der Infoservice für die teilnehmenden Praxen kann wesentlich erweitert und verbessert werden.

Zur Weiterentwicklung der Internetpräsentation würden wir uns über Ihre Anregungen sehr freuen.

Ihre Gemeinsame Stelle BuS-Dienst


Betriebsärztliche und Sicherheitstechnische Beratung - Was ist das eigentlich?

KoopLogoKooperationslogo BGW

Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber trägt immer die Verantwortung für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten bei der Arbeit. Dies ist nicht nur eine Forderung aus den gesetzlichen Bestimmungen für den Arbeitsschutz. Gesunde und sichere Arbeitsplätze sind auch Voraussetzung dafür, dass motiviert und erfolgreich gearbeitet wird. Strafrechtliche oder berufsrechtliche Folgen können von Niemandem übernommen werden. Die Forderung nach gesunden und sicheren Arbeitsplätzen liegt somit im Interesse aller Beteiligten. Arbeitnehmer, Arbeitgeber sowie Berufsgenossenschaften profitieren von einer Abnahme der Berufserkrankungen und der Arbeitsunfälle in gleicher Weise. Um dieses gemeinsame Ziel erreichen zu können, ist die Mitwirkung aller erforderlich.

Eine zentrale Aufgabe der Arbeitgeber ist daher in dem seit 1996 geltenden Arbeitsschutzgesetz festgelegt: „Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.“ Die sogenannte Gefährdungsermittlung und die damit verbundene Gefährdungsbeurteilung ist somit nicht Selbstzweck, sondern als Bestandsaufnahme die unverzichtbare Vorbedingung für eine wirksame Verhütung von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen.

DGUV Vorschrift 2DGUV Vorschrift 2Um die Durchführung einer Gefährdungsermittlung auch in den Kleinbetrieben flächendeckend zu erreichen, hat die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege in Hamburg, kurz BGW genannt, die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 (ehemals BGV A2) in Kraft gesetzt. Durch diese Unfallverhütungsvorschrift werden die Praxisinhaber verpflichtet, innerhalb eines bestimmten Zeitraumes ihre Praxis in einem von der Anzahl der Beschäftigten abhängigen Umfang betriebsärztlich und sicherheitstechnisch beraten zu lassen.

Um diese Beratung effektiv, kompetent und sachgerecht durchführen zu können, ist es vor allem wichtig, dass der Ansprechpartner genaue Kenntnis der Praxisstruktur, der Aufgabenverteilung und der einzelnen Arbeitsabläufe innerhalb der Praxis hat. So ist es eigentlich nur die logische Konsequenz, dass verschiedene Zahnärztekammern 1998 dieses Umsetzungsmodell ins Leben gerufen haben, bei dem die Praxisleitung, im Bedarfsfall unterstützt durch Fachleute, die zentralen Aufgaben eigenverantwortlich wahrnimmt. Denn wer sollte sich in den komplexen Arbeitsabläufen einer Praxis besser auskennen, als die Praxisinhaber? Hierfür sprechen nicht nur die fachliche Berufsausbildung, sondern auch die Tatsache, dass die Praxisinhaber wie wohl kaum eine andere Arbeitgebergruppe in den überwiegenden Teil der von seinen Arbeitnehmern zu leistenden Arbeitsprozesse direkt und unmittelbar einbezogen ist. Diesem Gedankengang haben sich auch weitere Berufsgenossenschaften angeschlossen.


Das Konzept


Das KonzeptDas KonzeptDer betriebsärztliche und sicherheitstechnische Dienst (BuS-Dienst) ist die konkrete Umsetzung des im Jahre 1998 zwischen der Bundeszahnärztekammer und der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) vereinbarten „Präventionskonzeptes“ zur Umsetzung der damaligen Unfallverhütungsvorschriften.

Das Präventionskonzept stützt sich auf branchenspezifische Besonderheiten in den zahnärztlichen Praxen und bietet damit eine alternative Umsetzungsform der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Beratung in diesem Bereich.

Das Konzept war zunächst zeitlich befristet. Durch die offizielle Verankerung des Konzeptes in der DGUV Vorschrift 2 ist eine kontinuierliche Fortschreibung ohne zeitliche Eingrenzungen abgesichert und nicht mehr ausschließlich auf Zahnarztpraxen beschränkt.

Ein kurzes Erklärvideo der BGW zur Umsetzung der Betreuung finden Sie hier:


Vorarbeiten

Rechtliche GrundlagenRechtliche GrundlagenVorarbeiten für diese Gemeinsame Stelle BuS-Dienst wurden insbesondere von den Zahnärztekammern im Saarland, in Schleswig-Holstein und in Westfalen-Lippe geleistet, die 1997 vor dem Hintergrund der in Kraft getretenen Unfallverhütungsvorschriften ein Projektteam gründeten, das sich mit organisatorischen, verwaltungstechnischen und personellen Voraussetzungen des Konzeptes befasste und Anfang 1998 mit den Vorarbeiten zu einem BuS-Dienst-Handbuch begannen.

Das Präventionskonzept knüpfte an die Besonderheiten des zahnärztlichen Berufes an. Der Zahnarzt als freiberuflich tätiger Unternehmer führt einen Kleinbetrieb, in dem im Durchschnitt etwa vier Mitarbeiter(innen) mit einer abgeschlossenen dreijährigen Ausbildung als Zahnmedizinische Fachangestellte oder Zahnarzthelfer(in) beschäftigt sind. Ein Großteil der Maßnahmen des Arbeitsschutzes in der Praxis hängt direkt oder indirekt mit dem Gebiet der Hygiene zusammen, für das der Zahnarzt auf Grund seiner akademischen Vorbildung in einem anerkannten Gesundheitsberuf prädestiniert ist. Hierbei wird er unterstützt durch sein ebenfalls in diesem Bereich geschultes Fachpersonal.

Ein grundsätzlicher Ansatzpunkt des Präventionskonzeptes ist es, dass ein wirkungsvoller Arbeitsschutz in den Köpfen der beteiligten Personen beginnt. Hiervon ausgehend begreift das Konzept den Zahnarzt als den für die Gewährleistung der Bestimmungen des Arbeitsschutzes Verantwortlichen und darüber hinaus als integrativen Bestandteil der gelebten Umsetzung und Durchführung des Arbeitsschutzes im eigenen Unternehmen.

Vor diesem Hintergrund ist es erforderlich, dass beim Praxisinhaber nachhaltig das Bewusstsein für die Bedeutung und die Notwendigkeit für Maßnahmen des Arbeitsschutzes geweckt und erhalten wird. Nur wenn diese Basis gelegt ist, kann ein zweiter wesentlicher Schritt gelingen, nämlich andauernde kontinuierliche Wachsamkeit im Hinblick auf evtl. bestehende oder sich neu entwickelnde Lücken oder Schwachstellen im Arbeitsschutz. Sind diese beiden Grundpfeiler errichtet, so ist nur ein geringer zusätzlicher Aufwand erforderlich, um die dritte Säule des Arbeitsschutzes in der Praxis beständig zu etablieren: Das Interesse und die Mitarbeit der Angestellten an den für den Arbeitsschutz erforderlichen Maßnahmen.


Wesentliche Elemente des Konzeptes

Der BuS-Dienst basiert auf den drei Bausteinen Fortbildung, Beratung und Software

Fortbildung

FortbildungFortbildung

Der Praxisinhaber nimmt persönlich an einem Fortbildungsseminar teil. Vermittelt werden die rechtlichen Grundlagen, Gefährdungsanalyse/ -beurteilung und die Interpretation von ausgewählten Arbeitsschutzsachverhalten.

Da sich Gesetze und Verordnungen in der arbeitsmedizinischen Vorsorge und der Sicherheitstechnik regelmäßig ändern, ist eine Aktualisierung der vermittelten Kenntnisse gemäß der DGUV Vorschfit 2 alle 5 Jahre nach der Einführungsveranstaltung erforderlich. Die Zahnärztliche Stelle BuS-Dienst bietet allen teilnehmenden Zahnärztinnen und Zahnärzten zwei Möglichkeiten zur Aktualisierung an:

Der kostenfreie Online-Auffrischungskurs steht zur Aktualisierung auf der Homepage des BuS-Dienstes www.bus-dienst.info zur Verfügung. Diese Form der Aktualisierung bietet jeder Zahnärztin und jedem Zahnarzt die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, wann und mit wieviel Zeit und Intensität die Arbeitsschutzthemen bearbeitet werden. Eine Wissensabfrage zur Bestätigung der erfolgreichen Teilnahme beschließt den Kurs. Jeder Zahnarzt / jede Zahnärztin erhält automatisch eine Punkte- und Teilnahmebescheinigung.

Alternativ kann die (kostenpflichtige) Präsenzveranstaltung besucht werden. Im Rahmen einer 5-Zeitstunden umfassenden Veranstaltung haben die Teilnehmer die Möglichkeit, ihre Fragen und Problemstellungen aus der Praxis direkt anzubringen. Bei Teilnahme an der Präsenzveranstaltung erhält jeder Zahnarzt / jede Zahnärztin eine Punkte- und Teilnahmebescheinigung.

Beratung

BeratungBeratungDie gemeinsame Zahnärztliche Stelle BuS-Dienst steht den Praxen über eine Hotline zur individuellen Betreuung und Beratung in allen Fragen der Betriebsmedizin und der Arbeitssicherheit zur Verfügung. Statistische Erhebungen über Anfragen ermöglichen eine gezielte Beratung und Information.

Die Basis der allgemeinen betriebsärztlichen Beratung bildet der personenbezogene Fragebogen. Dieser wird von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ausgefüllt und in einem verschlossenen Umschlag zur Wahrung der Schweigepflicht, an den Betriebsarzt geschickt. Der Betriebsmediziner wertet jeden Fragebogen persönlich aus. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten eine individuelle Auswertung, der Praxisinhaber bekommt ein Schreiben mit allgemeinen Hinweisen und Empfehlungen. Die hohe Rücksendequote der Fragebögen belegt die Akzeptanz bei den Mitarbeitern und den Stellenwert des Arbeitsschutzes in den Praxen.

Software

Die umfangreiche Gefährdungsbeurteilungssoftware (Teilbereich der elektronischen Praxismanagementsoftware e-pms) zur betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Beratung ermöglicht dem Praxisinhaber vor Ort die Gefährdungsanalyse / -beurteilung und die Umsetzung der für den Arbeitsschutz erforderlichen Maßnahmen. Die Software enthält u. a.e-pms Softwaree-pms Software

Auf diese Weise werden alle Bereiche und Aspekte des Arbeitsschutzes abgedeckt, wie es bei einer Betreuung durch eine externe Sicherheitsfachkraft und einen Betriebsarzt in der Kürze der zur Verfügung stehenden Betreuungszeit nicht möglich wäre. Das umfassende Konzept mit seinen Säulen Fortbildungsveranstaltungen, Beratung und Software braucht keinen Fremdvergleich und keine Evaluation zu scheuen.

InternetpräsenzHomepageBuS Homepage

Weitere Unterstützung bietet die BuS-Dienst-Homepage. Hier finden die Praxen weitere Informationen und Hinweise auch zu aktuellen Änderungen in Gesetzen und Vorschriften oder einen Fragepool mit Antworten und Erläuterungen.

 


Nachhaltige Verbesserung der Arbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes und des Arbeitsumfeldes


Jede nachhaltige Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz in Arbeitsverfahren und Prozessen beginnt in den Köpfen der Beteiligten. Nachdem zunächst durchaus eine gesunde Skepsis gegenüber der Wirksamkeit des Konzeptes angebracht war, konnte zwischenzeitlich durch Vergleich mit den sonstigen Konzepten auf dem Markt die Wirksamkeit des Realisierungskonzeptes eindrucksvoll bestätigt werden (IGES-Studie). Dies zeigt sich auch in den jährlichen Veröffentlichungen der BGW und dem statistischen Material zu den Arbeitsunfällen für die verschiedenen Branchen der BGW.

Insgesamt zeigt sich, dass es gelungen ist, den Arbeitsschutzgedanken in den teilnehmenden Praxen zu verankern und eine grundsätzliche und kontinuierliche Beschäftigung mit Themen des Arbeitsschutzes im Praxisalltag zu etablieren.

Verbesserung des Arbeitsumfeldes

Nur wer die Gefährdungen in seinem Arbeitsumfeld kennt, kann gezielt an der Verbesserung arbeiten. Die im Rahmen des Konzeptes gezielt gesteigerte Expertise des Praxisinhabers und seiner Mitarbeiter(innen) im Bereich des Arbeitsschutzes zeigt sich deutlich an der stetig wachsenden Beratungstätigkeit der Gemeinsamen Stelle BuS-Dienst und der hohen Nachfrage der Mitarbeiter(innen) an entsprechenden Vorsorgeuntersuchungen.

ArbeitsumfeldArbeitsumfeldVielfältige Nachfragen der Praxisinhaber, z. B. zu Systemen für die Vermeidung von Nadelstichverletzungen, zu geeigneten Schutzhandschuhen und zu Schutzimpfungen, zeigen eindeutig, dass sie nicht nur an diesen Fragestellungen interessiert sind, sondern auch bereit sind, in entsprechendem Maße zu investieren. Die Verbesserung der Arbeitsqualität bzw. des Arbeitsumfeldes ist Anzeichen dafür, dass der Wert entsprechender Vorsorgeuntersuchungen erkannt und realisiert wird und dass in geeignete persönliche Schutzausrüstung und ergonomisch gestaltete Arbeitsmittel investiert wird. Gerade auch die Mitarbeiter(innen) haben erkannt, dass es hier um ihre eigene Sicherheit und Geundheit geht, und fordern entsprechende Maßnahmen ein.

Seit seinen Anfängen 1998/1999 hat sich damit der BuS-Dienst in Konkurrenz zu Fremdanbietermodellen nicht nur behauptet, sondern sich neben ihnen etabliert und im Wettbewerb mit ihnen ausgebreitet. Die vielfach verbreitete Unzufriedenheit mit Fremdanbietermodellen und die hohe Akzeptanz des Konzeptes im Berufsstand haben zu einer kontinuierlichen Ausbreitung auf weitere Zahnärztekammern geführt. Diese Entwicklung gipfelt darin, dass sich im Rahmen der positiven Erfahrungen diese spezielle Form der Betreuung durch Aufnahme in die BGV A2, jetzt DGUV Vorschrift 2, als Standardbetreuung etabliert hat. Damit ist weiteren Branchen innerhalb der BGW die Möglichkeit eingeräumt, diese spezielle und seit Jahren in der Praxis bewährte Betreuungsform zu übernehmen. In jüngster Zeit steigen auch einzelne Ärzte- und Apothekerkammern in dieses Erfolgsmodell ein.

 

Sie haben noch Fragen: Hier finden Sie Ansprechpartner

Ansprechpartner

Weitere Informationen: pdfBuS_Flyer.pdf

pdfVereinbarung über die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung von Kleinbetrieben.pdf

pdfAnmeldung zur betriebsaerztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung.pdf